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  • Sicherheitstechnische Begehung der Arbeitsstätten mit schriftlicher Berichterstattung
  • Unterbreiten von Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitssicherheit
  • Sicherheitstechnische Beurteilung von Betriebsanlagen und Arbeitsplätzen
  • Durchführung von Gefährdungsanalysen
  • Mitwirkung bei der sicherheitsgerechten Planung neuer Betriebsanlagen und Arbeitsplätze
  • Beratung bei der sicherheitsgerechten Auswahl und Anwendung von Arbeitsstoffen und Arbeitsschutzmitteln
  • Sicherheitstechnische Unterweisung der Mitarbeiter
  • Hinwirken auf sicherheitsgerechtes Verhalten der Mitarbeiter
  • Zusammenarbeit mit dem Betriebsarzt, der betrieblichen Personalvertretung (Betriebsrat, Personalrat), den Berufsgenossenschaften bzw. Gemeindeunfallversicherungen und anderen für Arbeitssicherheit zuständigen Behörden und Institutionen
  • Sicherheitstechnische Beurteilung physikalischer und chemischer Belastungen am Arbeitsplatz mit Hilfe entsprechender Messungen

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