Sicherheitstechnische Begehung der Arbeitsstätten mit schriftlicher Berichterstattung
Unterbreiten von Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitssicherheit
Sicherheitstechnische Beurteilung von Betriebsanlagen und Arbeitsplätzen
Durchführung von Gefährdungsanalysen
Mitwirkung bei der sicherheitsgerechten Planung neuer Betriebsanlagen und Arbeitsplätze
Beratung bei der sicherheitsgerechten Auswahl und Anwendung von Arbeitsstoffen und Arbeitsschutzmitteln
Sicherheitstechnische Unterweisung der Mitarbeiter
Hinwirken auf sicherheitsgerechtes Verhalten der Mitarbeiter
Zusammenarbeit mit dem Betriebsarzt, der betrieblichen Personalvertretung (Betriebsrat, Personalrat), den Berufsgenossenschaften bzw. Gemeindeunfallversicherungen und anderen für Arbeitssicherheit zuständigen Behörden und Institutionen
Sicherheitstechnische Beurteilung physikalischer und chemischer Belastungen am Arbeitsplatz mit Hilfe entsprechender Messungen